Allgemeine Geschäftsbedingungen


Vorbemerkung
Training ist weder inhaltlich noch gesetzlich in allgemein gültiger Art und Weise definiert. Training
Die Walter&Team versteht unter Training von Kunden deren eigenständige Lösung von Aufgaben
und Problemen. Der Trainings-Vertrag enthält zwar Elemente typisierter Vertragsarten wie etwa
Auftragsvertrag, er ist jedoch ein Vertragverhältnis eigener Art und unterliegt daher nicht den für
typisierte Vertragsarten bestehenden besonderen gesetzlichen Regelungen, sondern nur den
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit nicht zwingende
Rechtsvorschriften entgegenstehen.
I. Geltungsbereich
Die AGB gelten für den ersten und alle folgenden Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem
Die Walter&Team, sofern nicht ausdrücklich andere Bedingungen schriftlich vereinbart werden.
II. Geheimhaltungspflicht
Die Walter&Team verpflichtet sich, alle ihm vom Auftraggeber gegebenen Informationen oder
Unterlagen vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht Dritten mitzuteilen. Die Walter&Team hat
dabei die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu wahren. Die Geheimhaltungspflicht
währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande
kommt.
III. Gewährleistung
Die Walter&Team leistet Gewähr für die Erfüllung seiner im Trainings-Vertrag übernommenen
Leistungen.
Für den im Rahmen des Trainings durch den Trainer zu erbringenden eigenen Beitrag als
Voraussetzung für den Erfolg des Trainings kann vom Institut Gewähr naturgemäß nicht
übernommen werden, da wesentliches Element des Trainings die selbständige Lösung von
Problemen oder die Erreichung bestimmter Ziele durch den Trainer ist.
IV. Honorare
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind die Honorare im Vorhinein auf das Konto des Instituts
zu überweisen. Spesen werden nach Aufwand im Nachhinein verrechnet. Alle Honorarnoten sind
innerhalb von acht Tagen ab Rechnungsdatum anzuweisen.
V. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem aktuell
gültigen Basiszinssatz für Unternehmergeschäfte (siehe www.oenb.at), ab dem 1. Tag der Fälligkeit,
zu bezahlen. Für jede Mahnung werden pauschal EUR 20,– als Aufwandsentschädigung verrechnet.
Zinsen und Spesen sind nicht refundierbar und bleiben bei Nichtbezahlung als offene Forderung
bestehen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Kosten für die Eintreibung über Dritte gehen zu Lasten des Schuldners.
VI. Stornogebühren
Stornogebühren für gebuchte Seminare: zwischen 21 und 30 Werktagen vor Trainingsbeginn 50 %,
zwischen 11 und 20 Werktagen vor Seminarbeginn 70 %, zwischen 1 und 10 Werktagen vor
Trainingsbeginn 100 % des vereinbarten Honorars für das betreffende Training. Die Frist wird ab
Eingang der schriftlichen Stornierung beim Institut berechnet.
Stornogebühren für Einzeltrainings: Eine Absage muss mindestens 48 Stunden vor dem
vereinbarten Zeitpunkt beim Institut erfolgen. Für spätere Stornierungen wird der gesamte Betrag
verrechnet bzw. das Einzeltraining gilt als durchgeführt.
VII. Termine
Terminvereinbarungen werden vom Institut mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes
beachtet.
VIII. Hotelbuchungen
Die Walter&Team tritt lediglich als Mittler für die Buchung der Hotelzimmer auf. Sämtliche
Hotelkosten und Spesen für Verpflegung werden den Teilnehmenden direkt von den Hotels
verrechnet.
IX. Übungen
Alle Übungen der Teilnehmenden erfolgen freiwillig und auf seine eigene Gefahr. Auf Gefahren,
die auch bei erhöhter Aufmerksamkeit eines durchschnittlich begabten Menschen nicht erkennbar
sind, hat der Trainer hinzuweisen.
Die Walter&Team haftet für keinerlei Personen- oder Sachschäden.
X. Anzuwendendes Recht; Gerichtsstand
Die Vertragsteile vereinbaren die Anwendung des österreichischen Rechts, auch wenn ein
Vertragsteil seinen Sitz, Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland hat.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Melk.

www.diewalter.at